Online-Sicherheitsunterweisung für Gabelstaplerfahrer
Ab sofort bietet die TRAFÖ GmbH die jährlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für Gabelstaplerfahrerinnen und -fahrer als praktische Online-Schulung an.
Gesetzliche Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung
Nach § 4 der DGUV-Vorschrift 1 sind Unternehmer verpflichtet, ihr Fahr- und Steuerpersonal in regelmäßigen Abständen – jedoch jährlich mindestens einmal – zu unterweisen. Diese Sicherheitsunterweisungen dienen der Gefahrenvorbeugung durch entsprechende Wissensauffrischung und vermitteln zudem Kenntnisse über rechtliche und technische Neuerungen.
Vorteile der Online-Schulung für Gabelstapler-Sicherheit
→ zeitlich flexibel und ortsunabhängig
→ individuelles Lerntempo
→ schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
→ keine Mindestteilnehmerzahl
Gesetzliche Vorgaben der Sicherheitsunterweisung
→ Unfallverhütungsvorschrift ≫Allgemeine Vorschriften≪ (DGUV V1 § 4)
→ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
→ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12)
→ Fahr- und Steuerpersonal ist trotz erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeitabstanden, jedoch jährlich mindestens einmal, zu unterweisen
Inhalt und Aufbau der Online-Sicherheitsunterweisung
→ Auffrischung der Schwerpunkte der theoretischen Fahrausbildung
→ technische Neuerungen
→ Abschlusstest gemäß DGUV V 68
→ Dauer: je nach individuellem Lerntempo ca. 1,5 h
Händlerartikel | Veröffentlicht am 31.05.2023